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Covid-19: Aussergewöhnliche Sonderregelungen des Agentur Inspire Metz

16 März 2020
  • Covid-19: Aussergewöhnliche Sonderregelungen des Agentur Inspire Metz
In Übereinstimmung mit den vom Präsidenten der Republik Frankreich und dem Premierminister durchgeführten Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus (covid-19), informiert Sie die Agentur Inspire Metz - Fremdenverkehrsamt über die ab heute geltenden Bestimmungen.

Die Mitarbeiter der Agentur Inspire Metz werden so viele Telearbeitseinsätze wie möglich durchführen und bleiben per E-Mail erreichbar.

Die Abteilung Geschäftstourismus (Convention Bureau) steht Ihnen per Telefon und E-Mail ebenfalls zur Verfügung:
 

- Telefon: +33 (0)3 87 16 96 85
- E-mail: pjguerra@inspire-metz.com


Je nach Entwicklung, der von der Regierung getroffenen Maßnahmen, informiert Sie die Agentur Inspire Metz - Fremdenverkehrsamt über alle neuen Bestimmungen auf ihrer Website: www.inspire-metz.com.

Alle Abteilungen der Agentur Inspire Metz werden ihr Bestes tun, um den Akteuren der Region in dieser Ausnahmesituation tatkräftig zur Seite zu stehen.

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